Die Einführung des Bürgergeldes – die wichtigsten Änderungen im Überblick II

Finanzielle Unterstützung von Weiterbildung und reduzierte Anrechnung von Einkommen

Zum 01. Januar 2023 trat die Bürgergeldreform der Ampel-Koalition in Deutschland in Kraft. Ihr Ziel? Die Ablösung von Hartz IV und eine tiefgreifende Neugestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, wie sie im Sozialgesetzbuch II (SGB II) verankert ist.

Dafür änderte die Regierung das SGB II – die Grundsicherung für Arbeitsuchende – in zahlreichen Aspekten. Mit der zweiten Stufe dieser Reform, die am 1. Juli 2023  in Kraft trat, wurden entscheidende Änderungen umgesetzt, die die finanzielle Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen und die Reduzierung der Anrechnung von Einkommen betreffen. Die Reform soll finanzielle Unterstützung, Transparenz im Beratungsprozess und eine ganzheitliche Betreuung für individuelle Lebenssituationen mitbringen. 

Einige zentrale Änderungen zum 01. Juli 2023:

Förderung von (Weiter)Bildung und Umschulung

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die verstärkte Unterstützung von Personen, die eine Ausbildung oder Umschulung anstreben. Dies beinhaltet die Möglichkeit, Berufsabschlüsse in einem Zeitraum von drei Jahren, statt der bisherigen zwei Jahre nachzuholen. Diese Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung. 

Die Reform legt ihren Schwerpunkt auf Bildung und die nachhaltige Vermittlung von Arbeitsplätzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um langfristige Arbeitslosigkeit zu verhindern und Menschen (wieder) in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitsuchende sollen nicht nur finanzielle Unterstützung erhalten, sondern auch die Möglichkeit, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.

Zusätzlich wurden finanzielle Anreize, wie das Weiterbildungsgeld, eingeführt, um die Motivation zur Weiterbildung und zum Qualifikationserwerb zu steigern. Es geht darum, die Arbeitsuchenden zu ermutigen, in ihre berufliche Zukunft zu investieren und nicht nur den Status quo zu wahren.

Freibeträge – mehr im Geldbeutel als bisher 

Die Einführung von Freibeträgen im Rahmen der zweiten Reformphase ist ein bedeutender Schritt, um Bürger:innen mehr finanzielle Sicherheit zu verschaffen. Freibeträge ermöglichen es Erwerbstätigen, mehr Geld in ihrer Geldbörse zu behalten. Dies ist besonders wichtig, da es die Motivation zur Aufnahme oder Ausweitung von Beschäftigungsverhältnissen stärkt. Wenn Menschen direkte finanzielle Vorteile spüren, sehen sie einen klaren Anreiz, Arbeit aufzunehmen oder ihre Arbeitszeit zu erhöhen. 

Dieser Reformbaustein soll auch Jugendlichen und Auszubildenden zugutekommen, da sie mehr von ihrem Einkommen behalten können. Damit wird die Ausbildung und der Berufseinstieg attraktiver gestaltet. 

Transparenz im Beratungsprozess – der Kooperationsplan 

Vertrauen bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Bürgergeld-Empfangenden und dem Jobcenter. Ein gemeinschaftlich erarbeiteter Kooperationsplan in verständlicher Sprache ersetzt schrittweise die bisherige Eingliederungsvereinbarung.

Der Kooperationsplan dient als “Drehbuch” im Eingliederungsprozess und hat zum Ziel, die gemeinsam entwickelte Strategie in verständlicher Sprache festzuhalten. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das neue Schlichtungsverfahren unterstützend wirken. Somit will die Bürgergeldreform Transparenz im Beratungsprozess schaffen, damit die Betroffenen genau verstehen, welche Unterstützung sie erhalten können und wie sie diese in Anspruch nehmen können. Dies soll zudem die Eigenverantwortung und das aktive Handeln der Bürgergeld-Empfangenden fördern.

Ganzheitliche Betreuung für individuelle Problemlagen

Zusätzlich wird eine ganzheitliche Betreuung (§16k SGB II) für individuelle Lebenssituationen angestrebt. Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen, die seine berufliche Situation beeinflussen können. Die Reform zielt darauf ab, diese Vielfalt zu berücksichtigen und gemeinsam individuelle Lösungen zu finden. 

Weitere  Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bürgergeld finden Sie hier.

Wenn Sie in Mittelsachsen leben, steht Ihnen auch das örtliche Jobcenter Mittelsachsen zur Verfügung.

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